Landesbeirat für Chancengleichheit

Gleiche Arbeit - gleicher Lohn: die Forderung der Frauenorganisationen zum Equal Pay Day ist immer noch dieselbe

// Maria Pichler //
Männer und Frauen bekommen für gleiche Arbeit nicht gleich viel Lohn. Das will nun eine Europäische Richtlinie ändern.
© Frauenbüro
Es hat schon etwas Gebetsmühlenartiges, wenn der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und die Südtiroler Frauenorganisationen alljährlich am Equal Pay Day mit den bekannten auffälligen roten Taschen und anderem Informationsmaterial auf die Lohnschere zwischen Männern und Frauen aufmerksam machen. „Gell, die roten Taschen heißen ungerecht“, versteht sogar schon der Vierjährige, was Mama ihm mit einfachen Worten zu vermitteln versucht. Und doch: was dem kleinen Jungen so logisch erscheint, ist noch lange nicht überall angekommen. Der Weg zu einer Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen ist schon viel eher ein langer, steiniger und zäher. Geht es nach der EU, dann soll sich das aber nun ändern.
Zwei Jahre Verhandlungen um Transparenzbestimmungen
Mit der Entgelttransparenz-Richtlinie der Europäischen Union vom 24. April 2023 sollen Frauen und Männer künftig den gleichen Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit erhalten. Die EU-Länder müssen die Bestimmungen bis Juni 2026 in nationales Recht umsetzen, ein bisschen Geduld ist also noch gefragt. Konkret sieht die Richtlinie vor, dass bereits Arbeitssuchende über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne der ausgeschriebenen Stelle informiert werden müssen. Bei Arbeitsantritt haben die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann das Recht, das Durchschnittsgehalt aufgeschlüsselt nach Geschlecht von all jenen im Betrieb zu erfahren, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen. Und die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien für die Höhe des Gehalts und die Laufbahnentwicklung. Die Betriebe müssen zudem der zuständigen Behörde in regelmäßigen Abschnitten Bericht über das Lohngefälle in ihrer Organisation erstatten. Zudem gibt es ein Recht auf Schadensersatz bei Lohndiskriminierung – die Beweislast liegt hierbei beim Arbeitgeber – und nicht zuletzt gilt all dies auch für intersektionelle Diskriminierung. Klingt schön und gut, aber was soll das alles bringen?
Vorteile der neuen EU-Richtlinie
Die Lohntransparenz soll dazu beitragen, mögliche Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen aufzudecken und anzufechten. Denn nicht immer sind sich auch die Arbeitgeber darüber im Klaren, weshalb mehr Transparenz zu einem höheren Problembewusstsein beitragen kann. Denn nicht allen leuchtet es ein, was es bedeutet weniger Gehalt für gleiche Arbeit zu erhalten, obwohl: im Prinzip hat’s ja sogar der Vierjährige schon verstanden.
Die roten Taschen sind das Symbol schlechthin für Lohnungerechtigkeit © LPA/Fabio Brucculeri
Der diesjährige Equal Pay Day stand im Zeichen der finanziellen Bildung, im Bild Michele Benvenuti (links) und Petra Degasperi von der Banca d'Italia (rechts) © LPA/Fabio Brucculeri
v.l. Angelika Huber, Ulrike Oberhammer, Renate Gebhard, Magdalena Perwanger, Heidrun Goller, Helga Mutschlechner und Antonia Egger © Frauenbüro
v.l. Astrid Pichler, Maria Hochgruber Kuenzer, Ulrike Oberhammer und Renate Kerschbaumer © Frauenbüro
Landesweit informieren und sensibilisieren Frauen in Südtirol – danke fürs Mitmachen auch in diesem Jahr! © privat

Landesbeirat für Chancengleichheit

Gleichstellungsaktionsplan Æquitas auf der Zielgeraden

// Maria Pichler //


Nachdem in den vergangenen Wochen die Redaktion das finale Dokument für den Gleichstellungsaktionsplan Æquitas in deutscher und italienischer Sprache abgeschlossen hat, wird es nun konkret: Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen gibt voraussichtlich Mitte Juni sein Gutachten, danach wird der Aktionsplan grafisch ansprechend aufbereitet und kann im Sommer 2023 von der Landesregierung beschlossen werden. In der Septemberausgabe wird die ëres ausführlich über die beschlossenen Inhalte und Maßnahmen berichten. Bis dahin gibt es laufend Informationen unter www.aequitas.bz.it.