30 Jahre Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen
Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen
// Sabina Drescher //
Landesgesetz 8. März 2010, Nr. 5 - Amtsdauer 5 Jahre (Legislatur)
1989 wurde mit dem Landesgesetz Nr. 4/1989 beschlossen, einen Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen einzurichten. Dieser ist beratendes Organ der Landesregierung und bleibt für die Dauer einer Legislaturperiode im Amt. Geregelt ist er heute durch das Landesgesetz Nr. 5 vom 8. März 2010.
Demnach müssen bei der Besetzung die Sprachgruppen berücksichtigt werden. Vorschläge für zwölf Frauen des Beirats kommen von Südtiroler Frauenorganisationen. Insgesamt waren in den vergangenen 30 Jahren Frauen aus 42 Organisationen im Beirat vertreten.
Drei weitere Frauen werden von der politischen Minderheit des Landtags empfohlen. Die Landesregierung ernennt die Mitglieder offiziell. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied aus derselben Organisation ernannt.
Die 15 Frauen des Landesbeirats werden ergänzt durch zwei Rechtsmitglieder, die*den Landesrät*in für Chancengleichheit und die*den Gleichstellungsrät*in, die*der vom Beirat vorgestellt wird. Das Frauenbüro fungiert als Dienststelle des Landes und Sekretariat des Beirats.
Der Beirat ist Teil eines großen Netzwerks. Er steht in ständigem Austausch mit Südtiroler Frauenorganisationen, den Abteilungen der Landesverwaltung, Netzwerken in den Nachbarländern, der Arbeitsgruppe für Chancengleichheit der Euregio und der Rete nazionale dei Comitati per le Pari Opportunità.
Demnach müssen bei der Besetzung die Sprachgruppen berücksichtigt werden. Vorschläge für zwölf Frauen des Beirats kommen von Südtiroler Frauenorganisationen. Insgesamt waren in den vergangenen 30 Jahren Frauen aus 42 Organisationen im Beirat vertreten.
Drei weitere Frauen werden von der politischen Minderheit des Landtags empfohlen. Die Landesregierung ernennt die Mitglieder offiziell. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied aus derselben Organisation ernannt.
Die 15 Frauen des Landesbeirats werden ergänzt durch zwei Rechtsmitglieder, die*den Landesrät*in für Chancengleichheit und die*den Gleichstellungsrät*in, die*der vom Beirat vorgestellt wird. Das Frauenbüro fungiert als Dienststelle des Landes und Sekretariat des Beirats.
Der Beirat ist Teil eines großen Netzwerks. Er steht in ständigem Austausch mit Südtiroler Frauenorganisationen, den Abteilungen der Landesverwaltung, Netzwerken in den Nachbarländern, der Arbeitsgruppe für Chancengleichheit der Euregio und der Rete nazionale dei Comitati per le Pari Opportunità.